Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Als beratender Ingenieur und Sachverständiger im Bereich Stahlbau, Korrosionsschutz und Bauwerksprüfung erreichen mich regelmäßig Fragen zu meiner Arbeitsweise, den rechtlichen Grundlagen sowie den Abläufen rund um Gutachten, Prüfungen und technische Beratungen.

Um Ihnen einen schnellen Überblick zu ermöglichen, habe ich die häufigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt. Ob Sie ein Gutachten benötigen, sich über die baubegleitende Qualitätsprüfung informieren möchten oder wissen wollen, wie eine Beauftragung abläuft – hier finden Sie die wichtigsten Informationen kompakt und verständlich erklärt.

Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, kontaktieren Sie mich doch gern persönlich. Ich stehe Ihnen gerne mit meiner fachlichen Expertise zur Seite.

Mehr Informationen zu meiner Person finden sie Hier.

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Oder schauen Sie auf der Deutschen Gutachterauskunft nach.

Kategorie: Allgemein

Ein beratender Ingenieur ist ein unabhängiger technischer Fachexperte, der Unternehmen, Verwaltungen und Privatpersonen bei komplexen Fragestellungen unterstützt – etwa bei der Planung, Bewertung, Erstellung von Gutachten oder der Überwachung von Bauprojekten. Dabei agiert er weisungsfrei und ist nicht in die Ausführung eingebunden, was eine objektive und neutrale Beratung sicherstellt.

Um als beratender Ingenieur tätig zu sein, ist eine Eintragung in die Ingenieurkammer des jeweiligen Bundeslandes erforderlich. Dort wird er offiziell als „beratender Ingenieur“ geführt. Die Zulassung setzt eine anerkannte berufliche Qualifikation, den Nachweis der Unabhängigkeit sowie die Einhaltung besonderer Berufspflichten voraus.

Hier erfahren Sie mehr zum beratenden Ingenieur.

Hier können Sie nach weiteren beratenden Ingenieuren in Rheinland-Pfalz suchen.

Kategorie: Allgemein

Ein Sachverständiger ist eine unabhängige und besonders fachkundige Person, die komplexe technische oder fachliche Zusammenhänge objektiv beurteilt. Er erstellt Gutachten, analysiert Schäden und bewertet Sachverhalte nachvollziehbar und neutral.

Die Expertise eines Sachverständigen wird insbesondere bei gerichtlichen Auseinandersetzungen, in Versicherungsfragen oder für technische Bewertungen herangezogen. Seine Gutachten dienen als fundierte Entscheidungsgrundlage und helfen dabei, Sachverhalte fachlich korrekt zu klären.

Hier können Sie nach weitern Sachverständigen suchen.

Kategorie: Allgemein

Es gibt verschiedene Arten von Sachverständigen, die sich vor allem durch ihren rechtlichen Status, ihre Qualifikation und den Umfang ihrer Beauftragung unterscheiden. Zu den wichtigsten gehören:

  • Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
    Diese werden von einer zuständigen Kammer (z. B. Ingenieur- oder Handwerkskammer) offiziell bestellt und unterliegen besonderen Anforderungen an Neutralität, Qualifikation und Zuverlässigkeit.
  • Freie und Verbands anerkannte Sachverständige
    Sie sind nicht öffentlich bestellt, verfügen aber über umfangreiche Fachkenntnisse und bieten ihre Dienstleistungen eigenständig an.
  • Staatlich anerkannte Sachverständige
    Diese sind in bestimmten Fachgebieten tätig, in denen eine staatliche Anerkennung gesetzlich geregelt ist – etwa im Bauwesen oder bei Prüfaufgaben.
  • Sachverständige von Prüfstellen oder Zertifizierungsstellen
    Diese Experten sind bei anerkannten Organisationen tätig und führen z. B. Prüfungen nach Normen oder technischen Richtlinien durch.

Entscheidend bei allen Varianten ist die fachliche Kompetenz, Neutralität und Unabhängigkeit.

Hier finden sie weitere Informationen zum Sachverständigen.

Kategorie: Allgemein

Die Kosten für ein Gutachten hängen von verschiedenen Faktoren ab – insbesondere von der Art des Gutachtens, dem erforderlichen Zeitaufwand und dem Umfang der Analyse oder Begutachtung.

Nach einem unverbindlichen Erstgespräch erstelle ich Ihnen gern ein individuelles und transparentes Angebot, das alle Leistungen klar aufführt. So behalten Sie jederzeit den Überblick über Aufwand und Kosten.

Tipp: In vielen Fällen lässt sich der Aufwand bereits im Vorfeld gut einschätzen – sprechen Sie mich einfach an.

Ja, selbstverständlich – ich unterstütze Sie auch bei kleineren Projekten oder einzelnen Schadensfällen. Gerade bei Korrosionsschäden an Geländern, Balkonen oder privaten Stahlbauten ist eine fachkundige Einschätzung oft besonders hilfreich.

Auch bei kurzen Begutachtungen, technischen Bewertungen oder einer zweiten fachlichen Meinung bin ich gern für Sie da. Zögern Sie nicht, mich anzusprechen – jeder Auftrag wird mit der gleichen Sorgfalt behandelt.

Weitere Informationen zu meinen Leistungen finden Sie hier.

Ja, ich bin bundesweit für Sie im Einsatz. Ob ein Termin außerhalb der Region sinnvoll und wirtschaftlich ist, hängt unter anderem von der Anfahrtszeit, eventuellen Übernachtungskosten und dem Umfang des Auftrags ab. Gerne bespreche ich mit Ihnen im Vorfeld, ob ein Einsatz sinnvoll ist.

Weitere Informationen zu meinen Leistungen finden Sie hier.

Zu Beginn klären wir in einem unverbindlichen Erstgespräch Ihren konkreten Bedarf – z. B. im Rahmen eines technischen Streits, bei Schadensfällen oder zur Klärung komplexer Sachverhalte. Ich berate Sie fachlich zum Streitgegenstand und erläutere mögliche fachliche Schritte.

Je nach Fall erfolgt die Durchführung in mehreren Phasen – z. B. mit einer Beweissicherung vor Ort, ergänzt durch zerstörungsfreie oder auch zerstörende Prüfverfahren zur Schadensbewertung.

Darauf aufbauend erhalten Sie ein technisch fundiertes Gutachten mit nachvollziehbarer Darstellung der Tatsachen und Bewertungen. Ich unterstütze Sie außerdem bei der fachlichen Einordnung der Ergebnisse – etwa zur Vorbereitung von Gesprächen oder außergerichtlichen Einigungen.

Bei Bedarf begleite ich Sie auch als sachkundige Person bei Ortsterminen Dritter (z. B. Gerichtsgutachtern) oder berate Sie fachlich bei der Erstellung eines Parteivortrags im Rahmen eines rechtlichen Verfahrens.

Weiter Informationen zu meinen Leistungen erfahren Sie hier.

Damit ich Ihnen ein passgenaues und transparentes Angebot erstellen kann, sind einige grundlegende Informationen und Unterlagen hilfreich. Dazu gehören insbesondere:

  • Eine kurze Beschreibung des Sachverhalts oder der Fragestellung
  • Relevante Pläne, Zeichnungen oder Fotos des Bauwerks oder Bauteils
  • Falls vorhanden: frühere Gutachten, Prüfberichte oder Dokumentationen
  • Angaben zur Objektadresse und zum gewünschten Leistungsumfang
  • Bei Schäden: Zeitpunkt der Entstehung, bisherige Maßnahmen oder Beobachtungen
  • Hinweise zur Zugänglichkeit des Objekts (z. B. Höhenzugang, begehbare Bereiche, Schlüsselregelung, besondere Sicherheitsanforderungen, Zugangszeiten)

Je nach Fall reicht bereits eine erste Zusammenstellung zur Einschätzung des Aufwands aus. Selbstverständlich berate ich Sie auch im Vorfeld, welche Informationen konkret erforderlich sind – sprechen Sie mich einfach an.

Eine baubegleitende Qualitätsprüfung dient der frühzeitigen Sicherstellung einer fachgerechten Ausführung bereits während der Bauphase. Durch regelmäßige Kontrollen können Ausführungsfehler, Mängel oder Abweichungen vom geplanten Soll-Zustand frühzeitig erkannt und behoben werden – noch bevor sie zu teuren Nachbesserungen, Folgeschäden oder Verzögerungen führen.

Auch aus rechtlicher Sicht ist die baubegleitende Kontrolle bedeutsam:

Nach VOB/B (§ 4 Abs. 2) und BGB (§ 633) schuldet der Auftragnehmer ein mangelfreies Werk. Der Auftraggeber wiederum ist verpflichtet, die Leistung zu prüfen und abzunehmen (§ 12 VOB/B, § 640 BGB). Werden Mängel erst bei der Abnahme erkannt, kann dies zu Streitigkeiten oder finanziellen Mehrbelastungen für beide Seiten führen.

Eine fachkundige Qualitätsprüfung während der Bauausführung hilft also, Risiken zu minimieren, den Bauablauf effizient zu gestalten und rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Weitere Informationen zu meinen Leistungen finden sie hier.

Regelmäßige Bauwerksprüfungen und Inspektionen sind unerlässlich für die Sicherheit, Langlebigkeit und Funktionsfähigkeit baulicher Anlagen. Sie ermöglichen das frühzeitige Erkennen von Schäden, Korrosion oder altersbedingter Abnutzung – noch bevor daraus sicherheitsrelevante Risiken oder kostspielige Sanierungen entstehen.

Gerade bei tragenden Konstruktionen im Stahlbau sichern systematische Prüfungen den dauerhaften Erhalt und die Gebrauchstauglichkeit des Bauwerks.

Auch rechtlich sind Eigentümer und Betreiber in der Pflicht:

Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht (§ 823 BGB) sowie nach § 3 Abs. 1 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) müssen sie den ordnungsgemäßen und sicheren Zustand ihrer baulichen Anlagen gewährleisten. Wer diese Pflichten vernachlässigt, kann im Schadensfall – z. B. bei Personenschäden infolge eines Bauteilversagens – haftbar gemacht werden.

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