Regelmäßige Bauwerksprüfungen und Inspektionen sind unerlässlich für die Sicherheit, Langlebigkeit und Funktionsfähigkeit baulicher Anlagen. Sie ermöglichen das frühzeitige Erkennen von Schäden, Korrosion oder altersbedingter Abnutzung – noch bevor daraus sicherheitsrelevante Risiken oder kostspielige Sanierungen entstehen.
Gerade bei tragenden Konstruktionen im Stahlbau sichern systematische Prüfungen den dauerhaften Erhalt und die Gebrauchstauglichkeit des Bauwerks.
Auch rechtlich sind Eigentümer und Betreiber in der Pflicht:
Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht (§ 823 BGB) sowie nach § 3 Abs. 1 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) müssen sie den ordnungsgemäßen und sicheren Zustand ihrer baulichen Anlagen gewährleisten. Wer diese Pflichten vernachlässigt, kann im Schadensfall – z. B. bei Personenschäden infolge eines Bauteilversagens – haftbar gemacht werden.